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Begriffe F - J

Fachdienste der Agentur für Arbeit

Das Reha-Team wird bei seiner Arbeit durch die Fachdienste der Agentur für Arbeit unterstützt: Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst und Technischer Beratungsdienst. Ihr Service ist gefragt, wenn wichtige Fragen der Berufswahl und der beruflichen Förderung noch zu klären sind, damit eine individuelle und erfolgreiche Lösung gefunden werden kann. Das Reha-Team wird Fachdienste also nur dann hinzuziehen, wenn es im Einzelfall notwendig ist. Die Fachdienste arbeiten eng zusammen. Auf Wunsch nimmt auch eine Ärztin oder ein Psychologe an der persönlichen Beratung durch das Reha-Team teil. Man spricht dann von einer Teamberatung.

Hochgradige Sehbehinderung

Hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn jemand trotz Brille nur 5% oder 1/20 Sehschärfe besitzt. Wer auf dem besseren Auge trotz Brille eine Sehschärfe von nicht mehr als 30% oder 1/3 besitzt, gilt als wesentlich sehbehindert und ist u. a. berechtigt, eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen zu besuchen. Einige Menschen können Gegenstände aus der Entfernung sehen, aber nur, wenn sie sich zentral vor ihren Augen befinden. D. h. sie sind unfähig, diesen Gegenstand zu sehen, wenn er im rechten oder linken Seitenbereich oder unteren und oberen Gesichtsfeld liegt. Sie leiden, anders ausgedrückt, an Gesichtsfeldeinschränkung oder dem so genannten Röhrengesichtsfeld. Auch diese Menschen gelten als sehbehindert bzw. im Extremfall als blind im Sinne der Gesetze.

Hörbücher, Hörfilme, Punktschriftbücher und Zeitschriften

Es gibt spezielle Bibliotheken für blinde Leser bzw. Hörer, die über Postversand ein umfassendes Angebot an Literatur in Punktschrift oder aufgelesen auf Tonträger haben. Man kann sich darüber hinaus Bücher in Punktschrift übertragen oder auflesen lassen. Es gibt auch Zeitschriften zum Hören oder in digitaler Form. Für blinde Menschen werden ausgewählte Spielfilme mit einer so genannten Audiodeskription unterlegt. Das bedeutet, dass eine Stimme aus dem Off zwischen Dialogen Beschreibungen spricht, z.B. "Es kommen drei maskierte Gestalten aus einem weißen Mercedes und stürmen in eine Bankfiliale".

Integration blinder und sehbehinderter Menschen / Inklusion

Das Wort Integration (fem., von lat. integer bzw. griechisch entagros = unberührt, unversehrt, ganz), zu deutsch Herstellung eines Ganzen, bezeichnet in der Pädagogik den gemeinsamen Unterricht von behinderten (mit sonder- oder heilpädagogischem Förderbedarf) und nicht behinderten Menschen. Die inklusive Pädagogik ist ein neuer Ansatz, dessen wesentliches Prinzip die Diversität in der Bildung und Erziehung ist. Befürworter der Inklusion gehen von der Tatsache aus, dass die Heterogenität die Normalität darstellt. Sie plädieren für die Schaffung einer Schule, die die Bildungs- und Erziehungsbedürfnisse aller Schüler zu befriedigen hat. Die inklusive Pädagogik hat sich zwar aus der integrativen Pädagogik entwickelt, weist aber begriffliche und konzeptionelle Unterschiede auf, vor allem in Bezug auf die Gleichberechtigung der Schüler.

Integrationsamt

Das Integrationsamt ist zuständig für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Hierdurch wird die Teilhabe schwer behinderter Menschen am Arbeitsleben in den Betrieben gefördert - durch Leistungen an Arbeitgeber und an schwer behinderte Beschäftigte. Um diese Aufgabe sachgerecht zu erfüllen, stehen den Integrationsämtern Experten aus unterschiedlichen Fachgebieten zur Verfügung. Die Beratenden Ingenieure des Technischen Beratungsdienstes des Integrationsamtes sind für die behindertengerechte Gestaltung neuer und vorhandener Arbeitsplätze sowie die technischen Hilfen zuständig. Sie beraten Arbeitgeber, schwer behinderte Menschen und die Schwerbehindertenvertretung in technisch-organisatorischen Fragen der Beschäftigung schwer behinderter Arbeitnehmer. Um auch bei psychosozialen Fragen die schwer behinderten Menschen und ihre Arbeitgeber vor Ort beraten und betreuen zu können, haben die Integrationsämter und die Agenturen für Arbeit bei freien Einrichtungen und Trägern so genannte Intergrationsfachdienste eingerichtet. Die Fachdienste des Integrationsamtes arbeiten eng zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb, mit den Arbeitgebern, Betriebsräten und dem Reha-Team der Agentur für Arbeit. Die Integrationsämter haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen. Ihnen nachgeordnet sind die Fürsorgestellen, die auf der Ebene der Landkreise angesiedelt sind.

Integrationsfachdienst (IFD)

Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwer behinderter und behinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 102 und 109 ff.) sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§§ 27a und 28 SchwbAV) geregelt.

Job-Coaching

Manche schwer behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen für eine bestimmte Zeit Unterstützung am Arbeitsplatz. Zum Beispiel, weil sie neue Aufgaben übernehmen oder Probleme im Betrieb haben. Dafür bieten die speziellen beruflichen Bildungseinrichtungen zu Lasten unterschiedlicher Kostenträger blinden und sehbehinderten Menschen ein Job-Coaching an. Job-Coaching heißt Arbeitstraining. Beim Job-Coaching begleitet eine Trainerin oder ein Trainer einen schwer behinderten Menschen bei der Arbeit. Die Trainerin oder der Trainer übt mit dem schwer behinderten Menschen neue Abläufe am Arbeitsplatz. Das kann zum Beispiel der Umgang mit dem Computer oder mit einer Maschine sein. Eine Trainerin oder ein Trainer kann auch aus anderen Gründen in den Betrieb kommen. Zum Beispiel, wenn die Kolleginnen und Kollegen und der schwer behinderte Mensch nicht gut miteinander zurechtkommen. Die Trainerin oder der Trainer sucht dann zusammen mit allen Beteiligten nach einer guten Lösung. Job-Coaching gibt es auch für schwer behinderte Menschen, die von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Der schwer behinderte Mensch selbst oder sein Betrieb können sich bei den beruflichen Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen über das Job-Coaching informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schauen sich zuerst die Situation des schwer behinderten Menschen im Betrieb an. Danach legen sie mit dem schwer behinderten Menschen und seiner Arbeitgeberin oder seinem Arbeitgeber fest, was mit dem Job-Coaching erreicht werden soll. Das Job-Coaching dauert normalerweise 3 bis 6 Monate. Die gesetzliche Grundlage für das Job-Coaching ist §24 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).

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