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Begriffe O - S

Optische Sehhilfen

Wenn nach Ausgleich einer bestehenden Fehl- und/oder Alterssichtigkeit mit Brillengläsern das retinale Auflösungsvermögen (Visus) nicht mehr ausreicht, in gewohntem Abstand normalen Buch- bzw. Zeitungsdruck zu erkennen, muss die Abbildung im Auge vergrößert werden. Dies kann je nach Sehschärfe, Anforderungen und sonstiger Beeinträchtigungen des Sehens auf unterschiedliche Weise ermöglicht werden:

  • Die Annäherung oder Formatvergrößerung. Besonders bei Kindern oder Jugendlichen wird diese Möglichkeit ausgenutzt, da bei gutem Akkommodationsvermögen die Annäherung ohne spezielle Hilfsmittel schnell und überall eingesetzt werden kann.
  • Einfache optische Hilfsmittel. "Einfache" optische Hilfsmittel sind verschiedene Arten von Lupen, die direkt als Lupenbrille getragen werden können oder als Handlupen mit/ohne Beleuchtung zwischen das Lesegut und die Augen gehalten werden können. Lupen gibt es auch für den kurzzeitigen Gebrauch als Aufstecklupen.
  • Optische Systeme für die Ferne und Nähe. Als optische Systeme bezeichnet man Hilfsmittel, die sich aus mehreren Linsen zusammensetzen, z.B.: Fernrohrlupenbrillen mit/ohne Nahaufstecker und Monokulare nach dem Galilei`schen oder Kepler`schen System.
  • Elektronisch vergrößernde Hilfsmittel. Elektronische Hilfsmittel sind Bildschirmlesegeräte, die eine weit höhere Vergrößerung ermöglichen als optische Hilfsmittel. An diesen Geräten können auch Beleuchtung und Kontraste individueller eingestellt werden. (Bis ca. 60 fache Vergrößerung)

Orientierung und Mobilität (O&M)

Blindheit oder eine hochgradige Sehbehinderung schränken die Fähigkeit zur selbstständigen Orientierung und Fortbewegung in hohem Maße ein. Diese Schwierigkeiten fangen in der Wohnung an, werden aber spätestens mit der Teilnahme am Straßenverkehr so groß, dass eine Abhängigkeit von der Hilfe anderer entsteht.

Ziele einer Schulung in O&M mit dem weißen Langstock sind die selbstständige Fortbewegung und die Sicherheit im Straßenverkehr.

Möglichst weitgehende individuelle Orientierung und Mobilität gehört zu den Grundvoraussetzungen für eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Speziell ausgebildete Rehabilitationslehrer gestalten die Schulung nach den individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Rahmenbedingungen. Umfang und Dauer der Schulung - immer in Form von Einzelunterricht - richtet sich nach dem Sehvermögen, dem Lernziel, dem Alter sowie anderen persönlichen Voraussetzungen. Jeder blinde oder sehbehinderte Mensch, der die notwendige Motivation mitbringt, kann an der Schulung teilnehmen. Dabei gibt es keine Altersgrenzen. Die Schulung findet in der Regel am jeweiligen Wohnort und dort statt, wo der Teilnehmer sich im Alltag aufhält. Das kann neben der Wohnung u. a. auch die Arbeitsstätte, der Kindergarten, die Schule oder die Werkstatt für Menschen mit Behinderung sein.

Das Schulungsangebot in O&M kann - je nach Bedarf - folgende Elemente umfassen:

  • Fortbewegung mit sehender Begleitung;
  • Einsatz der verbliebenen Sinne;
  • Vermittlung der Langstocktechniken und/oder den Einsatz von Sehhilfen;
  • Orientierung in fremden Gebäuden;
  • Orientierung und Mobilität in unterschiedlichen Verkehrssituationen;
  • Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln;
  • Gebrauch von taktilen Abbildungen (Stadtpläne u. ä.) sowie
  • eine Schulung für den Einsatz von elektronischen Orientierungshilfen (dieses Zusatzangebot erfordert eine abgeschlossene Schulung in O&M).

Nach Abschluss einer Schulung ist es z.B. möglich, weitgehend ohne Hilfe anderer zur Schule/zum Arbeitsplatz zu gelangen, einen Einkaufsbummel zu machen, mit der Bahn/dem Bus zu fahren, sich in öffentlichen Gebäuden zurechtzufinden, Freunde zu besuchen, Arztbesuche zu erledigen und auch spazieren zu gehen.
Die Kosten für eine O&M Schulung werden nach Beantragung und Genehmigung von den gesetzlichen und, abhängig von der Vertragsgestaltung, von vielen privaten Krankenkassen übernommen. Die Teilnehmer benötigen in jedem Fall eine ärztliche Verordnung, in der die Notwendigkeit des Hilfsmittels Blindenlangstock und die Schulung in den Gebrauch verordnet werden. Die Diagnose muss ebenso bescheinigt werden.
Je nach individueller Situation können aber auch andere Leistungsträger zuständig sein, z.B. der Sozialhilfeträger, der Rententräger, die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft etc.

Probebeschäftigung

Um die Möglichkeiten einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, kann die Agentur für Arbeit im Einzelfall eine Probebeschäftigung vorschlagen und fördern. Behinderte Menschen können dabei Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sammeln. Der Arbeitgeber kann herausfinden, ob und wie die beruflichen Anforderungen erfüllt werden. Eine Probebeschäftigung dauert bis maximal 3 Monate. Wenn Aussicht auf Beschäftigung besteht, erstattet die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber die Kosten. Die Förderung erfolgt durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Probearbeitsverhältnis

Das Probearbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, das wegen der vereinbarten gegenseitigen Erprobung leichter als ein festes Arbeitsverhältnis wieder aufgehoben werden kann. Probearbeitsverhältnisse können als flexible Formen der Beschäftigung - zumal bei schweren Behinderungen - den Übergang zum Arbeitsmarkt erleichtern.
Ein Probearbeitsverhältnis kann entweder als befristetes Arbeitsverhältnis oder als Arbeitsverhältnis von unbestimmter Dauer begründet werden. Die erste Zeit des Arbeitsverhältnisses von unbestimmter Dauer gilt dann als Probezeit. Während dieser Zeit ist die Kündigung erleichtert. Die Dauer der Probezeit richtet sich auch für schwer behinderte Arbeitnehmer nach dem jeweiligen Tarifvertrag. Der besondere Kündigungsschutz für schwer behinderte Arbeitnehmer gilt jedoch ohne Rücksicht auf die Dauer der Probezeit in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses nicht (§ 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Auch die Mindestkündigungsfrist für schwer behinderte Menschen von 4 Wochen (§ 86 SGB IX) gilt während der Probezeit nicht.
Der Arbeitgeber hat jede Begründung und Beendigung des Probearbeitsverhältnisses mit einem schwer behinderten Arbeitnehmer dem Integrationsamt innerhalb von 4 Tagen anzuzeigen (§ 90 Abs. 3 SGB IX). Hierdurch soll gewährleistet sein, dass gerade in der wichtigen Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses alle Möglichkeiten der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ausgeschöpft werden können.

Punktschrift (Blindenschrift)

Die Blindenschrift/Punktschrift wurde Anfang des 19.Jahrhunderts von dem blinden Franzosen Louis Braille entwickelt. Die Schrift besteht aus erhabenen Punktekombinationen, die mit den Fingerkuppen gelesen werden können. Blinde Kinder lernen diese Schrift von Anfang an in der Schule. Sie können damit dann ebenso schnell schreiben und lesen wie sehende Schüler mit der Schrift der Sehenden. Für spät erblindete Menschen ist es sehr mühsam, die Punktschrift zu lernen. Wenn man noch jung genug ist und der Tastsinn in den Fingern nicht beeinträchtigt ist, braucht man ungefähr ein Jahr, um ein wirklicher Punktschriftnutzer zu werden. Auf Grund der Überzahl der spät erblindeten Menschen können nur etwa 20 Prozent aller blinden Menschen in Deutschland Punktschrift lesen. Punktschriftbücher brauchen etwa 30 bis 50 Mal soviel Platz wie ein Buch in Schwarzdruck. Es ist also nahezu unmöglich, den Brockhaus als Punktschriftausgabe zu Hause im Regal unterzubringen.

Rehabilitation

Die Förderung und Leistungen zur Rehabilitation behinderter Menschen umfassen die Schulbildung, die medizinische und medizinisch-berufliche Rehabilitation, die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben sowie die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Durch das Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - wird der Begriff der Rehabilitation in einen umfassenden Zusammenhang gestellt. Die Praxis der Rehabilitation und die erforderlichen Leistungen sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft fördern, Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken.

Reha-Team der Agentur für Arbeit

Das Reha-Team ist der Service-Dienst der Agentur für Arbeit zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Hier arbeiten speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ihre Aufgaben: Individuelle Beratung, Vermittlung und Förderung in allen Fragen von Ausbildung, Weiterbildung und Beruf. Auch bei drohender Arbeitslosigkeit kann man sich direkt an das Reha-Team wenden.

Schwerbehindertenausweis

In Deutschland haben rund 8 Millionen Menschen eine anerkannte Schwerbehinderung. Die meisten dieser Behinderungen sind auf den ersten Blick nicht sichtbar, wie z.B. bei Diabetes, Krebserkrankungen, Rückenleiden etc. Nur ein ganz geringer Prozentsatz der behinderten Menschen ist von Geburt an behindert. Das heißt, jeder, der heute nicht behindert ist, kann morgen behindert sein. In unserer Gesellschaft, in der die Menschen immer älter werden, wird die Zahl der Menschen mit Handicaps weiter steigen. Das gilt insbesondere auch für Sehschädigungen.

Der Schwerbehindertenausweis ist in der Regel beim Versorgungsamt der jeweiligen Heimatstadt zu beantragen. Er wird ab einem Grad der Behinderung von 50 ausgestellt. Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die ein Sehvermögen von nicht mehr als 1/20 auf dem besseren Auge haben, erhalten einen Grad der Behinderung von 100. Neben dem Grad der Behinderung werden so genannte Merkzeichen vergeben, die zu bestimmten Leistungen und Vergünstigungen berechtigen. So berechtigt das Merkzeichen "B" einen Ausweisinhaber dazu, eine Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr kostenlos befördern zu lassen, das Merkzeichen "G" berechtigt dazu, einen für schwer behinderte Menschen ausgewiesenen Sitzplatz in Anspruch zu nehmen. Das Merkzeichen "RF" berechtigt zur Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren. Ausserdem gibt es, je nach Grad der Behinderung, einen jährlichen Steuerfreibetrag.

Schwerbehindertenquote

Beschäftigen Arbeitgeber mindestens 20 Mitarbeiter, müssen 5 % der Stellen mit schwer behinderten Mitarbeitern besetzt (§ 71 SGB IX) werden. Betriebe mit bis zu 39 Arbeitsplätzen müssen 1 Schwerbehinderten beschäftigen, bei bis zu 59 Arbeitsplätzen sind es 2 Schwerbehinderte. Werden die Pflichtquoten nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.

Sehhilfenanpassung und Low Vision Beratung

Angesprochen sind sehbehinderte Menschen, bei denen übliche Sehhilfen - wie Brillen und Kontaktlinsen - nicht mehr ausreichen. Spezielle optische Hilfsmittel ermöglichen die optimale Nutzung des Sehvermögens.
Folgende Hilfsmittel stehen zur Verfügung:

  • Optisch vergrößernde Sehhilfen (Lupen, Monokulare, Lupen-, Prismenlupen-, Fernrohrlupen)
  • Elektronische vergrößernde Sehhilfen (z. B. Bildschirmlesegeräte)
  • Spezielle Lichtschutzgläser (Kantenfilter)
  • Ergonomische Hilfsmittel (Konzepthalter)
  • Spezielle Leuchten

Grundlage der Beratung ist ein augenärztlicher Befund, der folgende Angaben enthalten sollte:

  • Die Anamnese
  • Die Diagnose
  • Die Prognose
  • Das Gesichtsfeld
  • Das Farbsehen
  • Die Refraktion
  • Eine Beurteilung des organischen Augenbefundes

Auf Wunsch erhält der Auftraggeber einen schriftlichen Beratungsbericht mit den Hilfsmittelempfehlungen für eine behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung sowie den Privatbereich.

Sehbehinderung

In Deutschland gilt man mit weniger als 30 Prozent Sehschärfe (gemessen mit Brille oder Kontaktlinsen) als sehbehindert und unter 5 Prozent Sehschärfe als hochgradig sehbehindert.
Um ohne visuelle Einschränkung am Leben teilhaben zu können, braucht man keine Sehschärfe von 100 Prozent. Mit einer Sehschärfe von 50 Prozent auf beiden Augen darf man als erfahrener Autofahrer gerade noch Autofahren, mit 30 Prozent kann man noch ohne vergrößernde Sehhilfen die Zeitung lesen. Bei Menschen mit einer Sehbehinderung kann das Sehen verschwommen, die Farberkennung beeinträchtigt sein, oder es kann Ausfälle im Gesichtsfeld wie z.B. den Tunnelblick geben. Wie stark jemand durch eine Sehbehinderung beeinträchtigt ist, hängt immer auch davon ab, wie gut das verbliebene Sehvermögen eingesetzt werden kann bzw. wie die Sehbehinderung durch andere Fähigkeiten, Fertigkeiten und Strategien kompensiert werden kann.

Selbsthilfeorganisationen

Selbsthilfeorganisationen für behinderte Menschen vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Behörden, Verwaltungen, vor Gericht und in der Politik. Bei Fragen zur beruflichen Bildung und Beschäftigung bieten sie Information, Unterstützung, Rat und Hilfe an. Sie vermitteln Kontakte und ermöglichen den Erfahrungsaustausch mit anderen behinderten Menschen. Es gibt Selbsthilfeorganisationen zu fast allen Behinderungsarten. Dachorganisation ist die BAG Selbsthilfe e. V. Außerdem gibt es Sozialverbände, die ebenfalls die Interessen behinderter Menschen vertreten, zum Beispiel den VdK - Sozialverband Deutschland oder den SoVD - Sozialverband Deutschland.

Spitzenverbände für blinde und sehbehinderte Menschen sind:

Deutscher Blinden und Sehbehindertenverband DBSV:

Der DBSV verfolgt das Ziel, die soziale Stellung der Blinden und Sehbehinderten zu erhalten und ihre gesellschaftliche und berufliche Eingliederung zu fördern. Diese Aufgaben erfüllt er insbesondere durch:

  • Einflussnahme auf die Gesetzgebung und Gesetzesanwendung;
  • Rechtsberatung und Rechtsvertretung in behinderungsbedingten Angelegenheiten;
  • Förderung der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation;
  • Einflussnahme auf die Entwicklung geeigneter Blinden- und Sehbehindertenhilfsmittel sowie auf eine blinden- und sehbehindertenfreundliche Umwelt;
  • Unterstützung kultureller und sportlicher Bestrebungen.

Deutscher Verband der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf DVBS:

Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf wurde im Jahre 1916 von Prof. Dr. Carl Strehl gegründet, der zur gleichen Zeit auch die Deutsche Blindenstudienanstalt in Marburg ins Leben rief. Wichtigste Grundlage seiner Arbeit ist die Idee der Selbsthilfe, die Überzeugung also, dass es das Ziel sein muss, wo immer dies möglich ist, durch eigene Initiative und selbst bestimmtes Handeln zum Erfolg zu kommen, gleichzeitig aber mit allen zusammenzuarbeiten, die dabei mitwirken können, diesen Erfolg zu sichern.

Was tut der DVBS?

Bundesweit geben sich blinde und sehbehinderte Menschen gegenseitig Rat und Hilfe. In Fachgruppen engagieren sie sich für ihre Selbstverwirklichung in Ausbildung, Beruf und Ruhestand. Eigene Fortbildungen, Informationsdienste, Fachliteratur auf CD und eine kostenlose, professionelle Rechtsberatung für Mitglieder tragen dazu bei.
Die Vereinszeitschrift, eine umfangreiche Homepage ( www.dvbs-online.de) und ein regelmäßig erscheinender kostenloser Newsletter ( http://www.dvbs-online.de/php/aktuell.php) informiert auch Behörden, Arbeitgeber und alle Interessierten über die Arbeit des Vereins und alle gesellschaftlich relevanten Entwicklungen die für blinde und sehbehinderte Menschen Auswirkungen haben könnten.

Späterblindung

Menschen, die im Verlauf eines Berufslebens erblinden - aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls - sind großen psychischen Belastungen ausgesetzt. Das gesamte Leben muss umgestellt, die Blindentechniken müssen erst mühsam erlernt werden. Manchmal ist auch eine völlig neue berufliche Orientierung notwendig.

All das kann zu massiven Ängsten führen. Es erfordert viel Kraft und Lebensmut, die neue Situation zu meistern. Es braucht Zeit und Geduld, bis man in der Lage ist, ein weitgehend selbstständiges Leben zu führen. Die wichtigste Hilfe ist dabei der Rückhalt der Familie und der Freunde. Große Unterstützung bieten die Mitglieder der Selbsthilfeorganisationen. Der Erfahrungsaustausch mit Menschen, die in der gleichen Lage sind und diese Situation bereits gemeistert haben, ist oft der erste Schritt, eine neue Lebensperspektive zu entwickeln. Meist ist es auch hilfreich, eine fachkundige psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Sport

Fast alle Individualsportarten und Natursportarten wie Laufen, Schwimmen, Skifahren, Klettern, Reiten, Leichtathletik, Turnen, Tanzen, Paddeln, Rudern, Segeln etc. werden von blinden Menschen ausgeübt. Dabei ist häufig das Prinzip des Tandems die Grundlage, d.h. ein blinder und ein sehender Mensch treiben gemeinsam Sport. Ferner gibt es Ballsportarten für blinde Spieler. Torball oder Goalball wird in zwei Mannschaften mit je drei Spielern gespielt, die jeweils versuchen, den Ball an die Wand hinter die gegnerische Mannschaft zu rollen. Der Ball ist ein "Klingelball", dessen Bewegung man hören kann. Das Spiel kann sehr temporeich und rasant sein. Im September 2007 wurde die deutsche Mannschaft Weltmeister im Torball. Seit 2006 gibt es in Deutschland auch Blindenfußball. Eine Mannschaft besteht aus vier blinden Spielern und einem sehenden Torwart. Gespielt wird auf einem von einer Längsbande umgrenzten Spielfeld auf Handballtore. Rund 10 Mannschaften existieren bisher bundesweit, Tendenz steigend. Für blinde Sportler gibt es sowohl spezielle Sportgruppen als auch die Möglichkeit, in Gruppen mit nicht behinderten Sportlern zu trainieren. Es gibt spezielle Wettkämpfe, bis hin zu den Paralympics. Es gibt aber auch einzelne blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Sportler, die mit ihren Leistungen mit nicht behinderten Sportlern konkurrieren, bis hin zur Olympiade.

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