Navigation

Servicenavigation

Inhaltsbereich

Pfadangabe

Sie sind hier : Start > Im Job > Häufige Fragen > Begriffe T bis Z

Begriffe T - Z

Technischer Beratungsdienst

Der Technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit hilft bei der behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und in Fragen der technischen Hilfen. Zum Beispiel bei der blindengerechten Ausstattung eines Computers, einer rollstuhlgerechten Einrichtung, bei optischen Signalen am Arbeitsplatz oder einem Schreibtelefon für gehörlose Menschen.
Beim Technischen Beratungsdienst arbeiten erfahrene Ingenieure. Sie unterstützen das Reha-Team bei der Beratung, wenn im Einzelfall technische Hilfen gebraucht werden. Sie entwickeln passgenaue Lösungen. Sie beraten Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen in Fragen der behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Sie ermitteln bei Bedarf auch die Kosten für technische Hilfen und eine spezifische Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Die behindertengerechte Ausstattung neuer oder vorhandener Arbeitsplätze ist auch die Aufgabe des Beratenden Ingenieurs des Technischen Fachdiensts im Integrationsamt. Der Technische Beratungsdienst berät Arbeitgeber, schwer behinderte Menschen und das betriebliche IntegrationsTeam in technisch-organisatorischen Fragen der Beschäftigung schwer behinderter Menschen.

Aufgaben des Beratenden Ingenieurs:

  • Behinderungsgerechte Arbeitsplätze in Betrieben und Dienststellen ermitteln.
  • Arbeitsplätze wie auch das Arbeitsumfeld durch technisch-organisatorische Maßnahmen an die Behinderung des Mitarbeiters anpassen.
  • Neue Arbeitsplätze für schwer behinderte Menschen schaffen, die eingestellt oder die innerbetrieblich umgesetzt werden. Referent von kostenfreien Fachkursen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber sowie deren verantwortliche Beauftragte in Angelegenheiten schwer behinderter Menschen.

Der Beratende Ingenieur kennt die neuesten Entwicklungen der technischen Hilfen für behinderte Menschen.Er hält Kontakt mit den Betrieben und ist mit den Problemen vor Ort vertraut. Der Ingenieur entwickelt Lösungsvorschläge in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, den behinderten Menschen und dem betrieblichen IntegrationsTeam.

Umschulung

Umschulung ist eine Form der beruflichen Weiterbildung. Zum Beispiel, wenn im Verlauf eines Berufslebens eine Behinderung auftritt und man deshalb den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei einer Umschulung erfolgt die Weiterbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen, mit verkürzter Ausbildungszeit - meist 2 Jahre - und einer Abschlussprüfung. Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufserfahrung. Wenn aufgrund einer Behinderung umfassende Hilfen und besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig sind, erfolgt die Umschulung in einem Berufsförderungswerk oder einer sonstigen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation.
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist möglich. Vorausgesetzt wird: Eine Umschulung muss notwendig und geeignet sein, um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Ursachen für Sehschädigungen

Die mit Abstand häufigste Ursache für Sehschädigung in den Industrienationen ist heute die altersabhängige Makuladegeneration. Bei dieser Erkrankung verlieren die Zellen in der Netzhautmitte nach und nach ihre Funktion. Im Endstadium kann man dann nicht mehr lesen und keine Gesichter erkennen. Generell sind es in erster Linie Erkrankungen der Netzhaut oder des Sehnervs, die zur Erblindung führen, da diese Krankheiten noch nicht heilbar sind und die entsprechenden Zellgewebe auch noch nicht ersetzt oder transplantiert werden können. An der Therapie für degenerative Netzhauterkrankungen wird weltweit gearbeitet. Zurzeit liest man in der Presse viel über die ersten klinischen Versuche mit einem winzigen Mikrochip als Ersatz für bestimmte Netzhautzellen. Es ist jedoch noch völlig unklar, ob sich daraus ein tatsächlicher medizinischer Nutzen ziehen lassen wird. Geburtsblindheit tritt heute vor allem bei früh geborenen Säuglingen auf. Die Netzhaut ist dann noch nicht vollständig entwickelt und kann durch den hohen Sauerstoffdruck bei der künstlichen Beatmung geschädigt werden. Erblindungen können auch durch Arbeits- oder Autounfälle oder Unfälle mit z.B. Feuerwerkskörpern geschehen.

Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung ist eine wichtige Form des lebenslangen Lernens, um im Beruf mitzuhalten und voran zu kommen. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist möglich. Vorausgesetzt wird: Eine Weiterbildung muss notwendig und geeignet sein, um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Wenn man einige Jahre ohne Berufsausbildung gearbeitet hat, kann auch eine berufliche Ausbildung als Weiterbildung (Umschulung) gefördert werden.
Es gibt folgende Formen der Weiterbildung:

  • Anpassungsfortbildung: Zum Beispiel, wenn man wichtige Zusatzqualifikationen braucht, damit man den bisherigen Beruf weiter ausüben kann.
  • Umschulung: Zum Beispiel, wenn im Verlauf eines Berufslebens eine Behinderung auftritt und man deshalb den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Man muss dann einen neuen Beruf erlernen.
  • Aufstiegsweiterbildung: Zum Beispiel, wenn man seinen Beruf nur dann weiter ausüben kann, wenn man in der Lage ist, im Betrieb eine verantwortliche Position zu übernehmen. Etwa als Meister, Techniker oder Fachwirt.

Eine Weiterbildung erfolgt meist als betriebliche Weiterbildung. Sofern im Rahmen der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben die Teilnahme an allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist, kann die Maßnahme in einer besonders auf die Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichteten Einrichtung durchgeführt werden. Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger (§ 6 SBG IX) geltenden Leistungsgesetzen.
Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können auch Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten für schwer behinderte Menschen gefördert werden (§ 102 Abs. 3 Nr. 1 e SGB IX i.V.m. § 24 SchwbAV).

Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst.

Druckversion aufrufen

Zum Seitenanfang