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Der Technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit hilft
bei der behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und
Ausbildungsplätzen und in Fragen der technischen Hilfen.
Zum Beispiel bei der blindengerechten Ausstattung eines
Computers, einer rollstuhlgerechten
Einrichtung, bei optischen Signalen am Arbeitsplatz oder
einem Schreibtelefon für gehörlose Menschen.
Beim Technischen Beratungsdienst arbeiten erfahrene
Ingenieure. Sie unterstützen das Reha-Team
bei der Beratung, wenn im Einzelfall technische Hilfen
gebraucht werden. Sie entwickeln passgenaue Lösungen.
Sie beraten Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen in
Fragen der behindertengerechten Gestaltung von Arbeits-
und Ausbildungsplätzen. Sie ermitteln bei Bedarf auch
die Kosten für technische Hilfen und eine spezifische
Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Die behindertengerechte Ausstattung neuer oder vorhandener Arbeitsplätze ist auch die Aufgabe des Beratenden Ingenieurs des Technischen Fachdiensts im Integrationsamt. Der Technische Beratungsdienst berät Arbeitgeber, schwer behinderte Menschen und das betriebliche IntegrationsTeam in technisch-organisatorischen Fragen der Beschäftigung schwer behinderter Menschen.
Aufgaben des Beratenden Ingenieurs:
Der Beratende Ingenieur kennt die neuesten Entwicklungen der technischen Hilfen für behinderte Menschen.Er hält Kontakt mit den Betrieben und ist mit den Problemen vor Ort vertraut. Der Ingenieur entwickelt Lösungsvorschläge in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, den behinderten Menschen und dem betrieblichen IntegrationsTeam.
Umschulung ist eine Form der beruflichen Weiterbildung. Zum
Beispiel, wenn im Verlauf eines Berufslebens eine Behinderung
auftritt und man deshalb den bisherigen Beruf nicht mehr
ausüben kann.
Bei einer Umschulung erfolgt die Weiterbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf oder nach besonderen
Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen, mit
verkürzter Ausbildungszeit - meist 2 Jahre - und einer
Abschlussprüfung. Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene
Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Wenn aufgrund einer Behinderung umfassende Hilfen und
besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig
sind, erfolgt die Umschulung in einem Berufsförderungswerk
oder einer sonstigen Einrichtung zur beruflichen
Rehabilitation.
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist möglich.
Vorausgesetzt wird: Eine Umschulung muss notwendig und
geeignet sein, um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden
oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Die mit Abstand häufigste Ursache für Sehschädigung in den Industrienationen ist heute die altersabhängige Makuladegeneration. Bei dieser Erkrankung verlieren die Zellen in der Netzhautmitte nach und nach ihre Funktion. Im Endstadium kann man dann nicht mehr lesen und keine Gesichter erkennen. Generell sind es in erster Linie Erkrankungen der Netzhaut oder des Sehnervs, die zur Erblindung führen, da diese Krankheiten noch nicht heilbar sind und die entsprechenden Zellgewebe auch noch nicht ersetzt oder transplantiert werden können. An der Therapie für degenerative Netzhauterkrankungen wird weltweit gearbeitet. Zurzeit liest man in der Presse viel über die ersten klinischen Versuche mit einem winzigen Mikrochip als Ersatz für bestimmte Netzhautzellen. Es ist jedoch noch völlig unklar, ob sich daraus ein tatsächlicher medizinischer Nutzen ziehen lassen wird. Geburtsblindheit tritt heute vor allem bei früh geborenen Säuglingen auf. Die Netzhaut ist dann noch nicht vollständig entwickelt und kann durch den hohen Sauerstoffdruck bei der künstlichen Beatmung geschädigt werden. Erblindungen können auch durch Arbeits- oder Autounfälle oder Unfälle mit z.B. Feuerwerkskörpern geschehen.
Berufliche Weiterbildung ist eine wichtige Form des lebenslangen Lernens, um im Beruf mitzuhalten und voran zu kommen. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist möglich. Vorausgesetzt wird: Eine Weiterbildung muss notwendig und geeignet sein, um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Wenn man einige Jahre ohne Berufsausbildung gearbeitet hat,
kann auch eine berufliche Ausbildung als Weiterbildung (Umschulung)
gefördert werden.
Es gibt folgende Formen der Weiterbildung:
Eine Weiterbildung erfolgt meist als betriebliche Weiterbildung.
Sofern im Rahmen der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben die
Teilnahme an allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen wegen Art
und Schwere der Behinderung nicht möglich ist, kann die
Maßnahme in einer besonders auf die Bedürfnisse behinderter
Menschen ausgerichteten Einrichtung durchgeführt werden. Die
Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur
Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen
Rehabilitationsträger (§ 6 SBG IX) geltenden Leistungsgesetzen.
Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können auch
Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher
Kenntnisse und Fertigkeiten für schwer behinderte Menschen
gefördert werden (§ 102 Abs. 3 Nr. 1 e SGB IX
i.V.m. § 24 SchwbAV).
Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung
zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und
zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen
behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der
Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung
zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus
dem Arbeitsergebnis anzubieten und zu ermöglichen,
ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu
entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei
ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie verfügt über ein möglichst
breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen
sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden
Dienst.